Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf zur Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz veröffentlicht. Diese Frequenzen, deren Nutzungsrechte Ende 2025 auslaufen, sollen um fünf Jahre verlängert werden, um die Laufzeiten mit später auslaufenden Rechten zu synchronisieren und mehr Frequenzen gleichzeitig vergeben zu können. Dies soll regulierungsbedingte Engpässe vermeiden und marktliche Entwicklungen berücksichtigen.
Ein Hauptziel der Verlängerung ist die Verbesserung der Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum. Ab 2029/2030 müssen Mobilfunkanbieter bestimmte Versorgungsauflagen erfüllen, darunter:
Ab 2030: 99,5% der Fläche Deutschlands mit 50 Mbit/s versorgen.
Ab 2029: 99% der Haushalte in ländlichen Gemeinden mit 100 Mbit/s.
Ab 2029: Alle Bundesstraßen mit 100 Mbit/s.
Ab 2029: Alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 Mbit/s.
Ab 2030: Kreisstraßen mit 50 Mbit/s.
Zusätzlich sollen Mobilfunk- und Schienennetzbetreiber zusammenarbeiten, um eine Gigabit-Versorgung entlang von Schienenwegen zu gewährleisten.
Zur Förderung des Wettbewerbs plant die Bundesnetzagentur spezielle Regelungen für den vierten Netzbetreiber 1&1. Die drei etablierten Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, 1&1 die Mitnutzung von Frequenzen unterhalb von 1 GHz zu ermöglichen. Zudem wird ein Verhandlungsgebot für National Roaming erwogen.
Die Bundesnetzagentur sieht derzeit keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf dem Mobilfunkmarkt, möchte jedoch die Verlängerung der Frequenznutzungsrechte mit Regelungen zur Wettbewerbsförderung verbinden. Dazu gehört auch, dass Diensteanbieter und virtuelle Netzbetreiber (MVNO) ein Verhandlungsgebot für alle Dienste und Anwendungen erhalten.
Die detaillierte Planung und Umsetzung eines wettbewerblichen Verfahrens für die Frequenzvergabe, das die 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz Frequenzen mit den 2033 auslaufenden Nutzungsrechten in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz kombiniert, soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Versorgungsauflagen in diesem Verfahren sollen sich stärker an der tatsächlich erfahrbaren Qualität orientieren, indem Mindestdatenraten für besiedelte und unbesiedelte Flächen definiert werden. Innovative Instrumente wie eine Negativauktion könnten ebenfalls zum Einsatz kommen, um die Versorgung insbesondere in ländlichen Gebieten zu verbessern.
Quelle: Bundesnetzagentur
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